Verantwortungseigentum

Die Stiftung Purpose 
Verantwortungseigentum
Gesetzentwurf
 
Eine neue Firma wird gegründet. Viele fähige Arbeiter helfen mit. Bald ist diese Firma „was wert“. Die Mitarbeiter hatten ihren Lohn. Der Eigentümer hat die Firma. Er allein kann verkaufen und „Kasse machen“. Sein Lohn ist dann ein Vielfaches. Und das aufgebaut auf der Leistung der Mitarbeiter, die nicht nur „weisungsgebunden“ ausgeführt haben, was ihnen gesagt wurde, sondern ihre Genialität eingesetzt haben. Denn die braucht es, wenn was Neues entsteht.
Sie ärgern sich, wenn am Ende die Erfolge ihrer Leistungen in die Hände des Kapitalismus (Neoliberalismus) geraten, wo am Ende Leute verdienen, die nichts Substantielles beigetragen haben.
Das soll nicht passieren. Die Mitarbeiter sollen dies wissen. Es werden klare rechtliche Verpflichtungen eingegangen, nämlich: nicht vererben , nicht verkaufen. Sollte ein Nachfolger-Chef notwendig werden, dann wird nach dem Fähigsten Ausschau gehalten und dieser durch diejenigen, die sich im Betrieb auskennen – die Mitarbeiter –  bestätigt. Dieser muss den Betrieb nicht „kaufen“, wenn er der Chef sein will. Aber er kann ihn auch nicht „verkaufen“ wenn er dann wieder geht. Somit geht der Betrieb, der immer weiter wächst und immer wertvoller wird, immer nur an Leute, die ihn verantwortlich führen. Mehr nicht. Solch ein Betrieb ist Mitglied der Stiftung Purpose. Das garantiert die Einhaltung des oben formulierten Versprechens. Noch besser ist das Versprechen abgesichert, sobald es ein Gesetz gibt, das solche Firmen als eigene Rechtsform beschreibt. Bei dem Firmeneintrag im vorgeschriebenen Unternehmensregister steht dann z.B. nicht mehr GmbH, sondern GmbH-gebV.   „Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen“  Der Gesetzesentwurf hat ca. 100 Seiten und wartet (Dez 2024) auf seine Ratifizierung durch die Abgeordneten im Parlament.