Rechtsleben

Rechtsleben

Gleichheit im Recht

Gleichheit im Rechtsleben

Die Begegnung zwischen Menschen auf gleicher Augenhöhe ist der Ursprung des Rechtslebens und wird bei jedem Unrechtserleben spontan wachgerufen. Es hat seinen täglichen Erfahrungsgrund in der Familie, im Gespräch, im Zusammenarbeiten, im Verkehr und alles verordnete Recht bis hin zur Staatsverfassung ist nur das Endergebnis dieser Beziehungen.

Diesem Rechtsgefühl der Gleichheit steht entgegen das sog. „Recht des Stärkeren“, des Kapitals, der etablierten Eliten. Die Schweizer haben schon vor 150 Jahren gemerkt, dass dagegen nur die breitere Basis der Volksgesetzgebung hilft. In Deutschland hat „Mehr Demokratie“ seit 25 Jahren nachgeholt auf kommunal- und Länderebene. Aber der deutschlandweite Volksentscheid, der eigentlich schon im Grundgesetz verankert ist, wird immer noch von der CDU gegen 66% ihrer eigenen Mitglieder verhindert! Wie lange noch?

Ein weiteres ungelöstes Problem ist die Käuflichkeit von Rechten wie zum Beispiel der Arbeitskraft als „Ware“ oder von Grund und Boden, der nicht produziert werden kann und im Prinzip allen gehört. Hier können klarere Begriffe dem Unrechtsempfinden einen Ausweg zeigen. Wo gehört das demokratische Gleichheitsurteil, das ja von allen individuellen und sachlichen Unterschieden abstrahiert,  nicht  hin?  Nicht in Bildungs- und Wissenschaftsfragen, nicht in ökonomische Sachfragen, es sei denn, es handelt sich um Gesundheits- oder Sicherheitsfragen.

Deshalb forderte schon W. von Humboldt, der Staat solle sich aus allen Bildungs- und Schulfragen heraushalten und der Wirtschaft keine Ziele vorgeben (siehe Atomenergie und andere Subventionen!)